PKW KLASSE B 197 - ab sofort auch bei uns möglich!
Es war schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt. Das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug ist für viele Fahranfänger wesentlich leichter. Ein großer Vorteil ist der niedrigere Kraftstoffverbrauch gegenüber dem gleichen Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Ein „Abwürgen“ des Motors oder ein Verschalten sind technisch nicht mehr möglich, auch ein rückwärts rollen an Steigungen ist ausgeschlossen, weswegen die Nervosität bei der Prüfung wesentlich geringer ist. Die Verkehrsbeobachtung fällt leichter, weil man nicht mehr „auf den Schalthebel schauen“ muss. Eine Fahrt im Stadtverkehr oder der Stau auf der Autobahn ist wesentlich entspannter.
Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wurde die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Das bedeutet, dass Schaltwagen nicht gefahren werden dürfen. Nur mit einer weiteren praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen war es möglich, die Beschränkung aufzuheben. Das ändert sich ab dem 01.April 2021.
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten müssen auf einem Schaltwagenabsolviert werden. Die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert, somit kommt es zu keiner Erhöhung der benötigten Fahrstunden.
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch weltweit Schaltwagen gefahren werden.
- Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt.
- Die Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch eine solche Bescheinigung nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer möglich.